Arbeitsrecht

Über 50 Jahre Erfahrung kombiniert mit frischem Wind und einem ständigen Blick auf das aktuelle Rechtsgeschehen:
Das ist die Societät Bauchmüller & Collegen in Düren.

Ihre Rechte sind unsere Expertise

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Wir fokussieren uns bewusst nicht nur auf ein „Lager“, sondern beraten und vertreten Sie in allen Aspekten des Arbeitsrechts. Nur so können wir diesen großen rechtlichen Bereich aus allen Blickwinkeln betrachten, Interessen umfassend verstehen sowie eine zielführende, emphatische Verhandlung in Ihrem Sinne führen. Mit diesem Konzept erzielen wir mittlerweile seit vielen Jahren Erfolge für die arbeitsrechtlichen Interessen unserer Mandanten.

HB

Holger Bauchmüller

Rechtsanwalt Bauchmüller ist insbesondere im Familienrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Nachbarrecht tätig.

DR

Dennis
Roß

Rechtsanwalt Roß ist insbesondere im Straßenverkehrs- und Unfallrecht, Miet- und Nachbarrecht, Arbeitsrecht sowie Internetrecht tätig.

KB

Karl Walter
Brücker

Karl Walter Brücker ist freier Mitarbeiter und unter anderem in den Rechtsgebieten Erbrecht, sowie im Jagd- und Waffenrecht tätig.

Wir bieten umfängliche Beratung und Betreuung folgender Sachlagen

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Kontakt

FAQ - Arbeitsrecht

Nicht jeder Verkehrsunfall muss unbedingt polizeilich aufgenommen werden. Wenn Sie im Einverständnis mit dem Unfallgegner von der Verständigung der Polizei absehen, müssen Sie sich folgende Daten geben lassen:

  • Name, Anschrift des Unfallfahrers,
  • Marke und Modell des beteiligten KfZs,
  • amtliches Kennzeichen des beteiligten KfZs
  • bestenfalls die Versicherungsdaten des Unfallgegners


Es schadet auch nie ein paar Fotos von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen und des Unfallorts aufzunehmen.

 

Damit wir umgehend für Sie tätig werden können, bitten wir Sie darum, die nachfolgenden Unterlagen mitzubringen, falls Sie vorhanden sind:

  • Unfallmitteilung der Polizei 
  • alle bekannten Informationen zur Person des Unfallgegners und seiner Versicherung 
  • Schadensgutachten/Reparaturrechnung 
  • Daten der Rechtsschutzversicherung

In nahezu jedem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, einen Anwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Viele Menschen wissen nicht, dass die Anwaltskosten ein Teil des Schadens sind, der Ihnen durch den Verkehrsunfall entstanden ist. In der Konsequenz werden die anwaltlichen Kosten in der Regel der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. 

Aus diesem Grund sollte bereits unmittelbar nach dem Unfall ein Termin mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. So kann dieser schnellstmöglich Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen und dafür sorgen, dass Sie möglichst schnell an Ihr Geld kommen. Gerne empfehlen wir Ihnen bei Bedarf auch einen kompetenten Unfallsachverständigen, der den Schaden am Fahrzeug vollständig beziffert. Auch die Kosten des Sachverständigen können der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden.

Zunächst ist es von Vorteil, wenn in einem solchen Fall eine Rechtschutzversicherung für verkehrsrechtliche Angelegenheiten besteht. Dann trägt der Versicherte keinerlei Risiko, am Ende die Anwalts- und/oder Gerichtskosten aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.

Liegen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vor d.h. Sie  können sich aufgrund ihrer finanziellen Lage keinen Anwalt leisten, wird in der Regel auch im Verkehrsrecht Beratungshilfe gewährt. Bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Dieser deckt sodann die Kosten für ein erstes Gespräch und die ersten Schritte ab, die bei einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu unternehmen sind.

Droht eine gerichtliche Auseinandersetzung, so ist es für die dann zu beantragende Prozesskostenhilfe entscheidend, ob Sie finanziell bedürftig sind und ob die Sache ausreichend Aussicht auf Erfolg bietet.

Ganz klar – auf gar keinen Fall!
Die Versicherung des Unfallgegners hat nahezu immer das Interesse, den auszuzahlenden Entschädigungsbetrag so gering wie möglich zu halten.

Im Rahmen des Schadensmanagementsystems der gegnerischen Versicherung kommen „Sachverständige“ zum Einsatz, die allein von der Versicherung beauftragt werden. Diese werden nicht unbedingt ausnahmslos die Interessen der Unfallgeschädigten verfolgen. Häufig werden geringere Entschädigungen im Rahmen der sog. „fiktiven Abrechnung“ eines Verkehrsunfalls ausgezahlt. Auch haben nahezu alle Versicherungen heutzutage Kooperationsverträge mit Werkstätten oder Autovermietungen, die bei Inanspruchnahme des Schadensmanagements bevorzugt beauftragt werden sollen. Die Versicherung erhalten dabei Rabatte und entsprechend ist nicht unbedingt gewährleistet, dass die Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug so hochwertig ausgeführt werden, wie wir es erwarten.

Rechtsgebiete